Alarm: EU-Verordnung will Dekolletee der Biergarten-Bedienungen verbieten | 8.8.2005 (Prof. Karl Born)8.8.2005: Alarm: EU-Verordnung will Dekolletee der Biergarten-Bedienungen verbieten

„EU-Richtlinie zum Schutz vor optischer Strahlung“ heißt ein Entwurf aus Brüssel, der Arbeitnehmer vor gefährlichen Lichtquellen wie radioaktiver Strahlung und Röntgenstrahlung schützen soll. So weit, so gut. Aber der Eifer der „Eurokraten“ geht weiter. Arbeitnehmer sollen auch vor „optischen Strahlen aus natürlichen Quellen“, in der Umgangssprache auch „Sonnenstrahlen“ genannt, geschützt werden. Das würde u.a. das Baugewerbe treffen, wie auch die Gastronomie. Im Ergebnis wäre das auch das Ende des Dirndl-Dekolletees der Biergarten-Bedienungen.
Kommentar Karl Born:
Die unnötigen und zumeist sogar unsinnigen Vorschriften der Europäischen Union sind schon Legende. Aber jetzt steigt der Bürokratiefaktor der nach oben offenen Brüsseler-Unsinnskala in astronomische Höhe. Verschlimmert wird das Ganze, wenn zu befürchten ist, dass Mitgliedsstaaten wie Deutschland solche Vorschriften nicht nur 1:1 übernehmen, sondern sogar noch verschärfen (siehe Diskussion über das Antidiskriminierungs-Gesetz).
Aber spätestens jetzt müssen diese „Eurokraten“ in Brüssel auf Normalmaß zurückgestoßen werden. Es herrscht Alarmstufe 1, das Dekolletee der Biergarten-Bedienungen ist in Gefahr. Wenn Österreich allen Ernstes „den Charme seiner Gastgeber“ zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt sehen will, dann wird hier an dieser Stelle gefordert, noch vorher das Dekolletee der Biergarten-Bedienungen zum Kulturerbe zu erklären und damit für alle Zeiten zu schützen, um es vor diesen Optik-Banausen in Brüssel zu retten. Man könnte sagen, "haben die in Brüssel keine anderen Probleme", wenn hier nicht ein maßgebliches Stück Lebensqualität zerstört würde.
Bevor die weiblichen-Leser der BBBs sich jetzt evtl. über eine zu männliche Sicht aufregen. Den sommerlichen Bauarbeiter dem Büro gegenüber und vor allem den „Coke-Man“, den gäbe es in Zukunft auch nur noch in durch Hemd und Hut entschärfter Optik.
Die zusätzliche, als Entwarnung gedachte Erklärung der Europäischen Union, liest sich auch nicht uninteressant: „Bei der von der Richtlinie verlangten Risikoabschätzung können sich die Arbeitgeber auf ihren normalen Menschenverstand und allgemein bekannte Informationen stützen. Sie müssen also keine teuren Messungen oder medizinische Tests vornehmen." Abgesehen davon, dass als nächstes eine Richtlinie anstehen wird, wie der „normale Menschenverstand von Arbeitgeber“ zu definieren ist, muss doch Erstaunen hervorrufen, dass laut dieser Erklärung den Arbeitnehmern selbst, wohl kein normaler Menschenverstand zugedacht wird.
Wozu überhaupt dieser Eifer? Bei den im Gesetz genannten „Strahlen aus natürlichen Quellen“ hat sich in der Vergangenheit ein Mittel gut bewährt, man bezeichnet es allgemein als Sonnencreme.
Nur just for Info, wer das Ganze noch für einen Spaß hält: Dieser Richtlinie haben bereits alle Mitgliedsstaaten im Ministerrat sowie das Europäische Parlament in 1. Lesung zugestimmt. Die 2. Lesung soll im September stattfinden.
Kleiner Hinweis an alle Reiseveranstalter: In der nächsten Verordnungsstufe sind die Urlauber dran. Am Strand: Rein ins Hemd und Hut auf! Die 20er Jahre lassen beim Baden grüßen.
Quellen: n-tv.de, 1.8. und Kommentar unter „Gastgewerbe Gedankensplitter“, 4.8.2005 (Dekolleté-Verbot) und 6.8.2005 (Dekolleté-Verbot II)
----------------------------- In eigener Sache: Zuerst möchten sich die BBBs für letzte Woche entschuldigen. Der Provider für die BBBs hatte über einen nicht zu akzeptierenden langen Zeitraum Serverprobleme. Ausgerechnet zum Zeitpunkt unserer Preisauslobung, konnte man sich montags nicht für den Newsletter anmelden. Das war erst wieder dienstags möglich und von da an „brummten“ die Anmeldungen in noch nie gekanntem Ausmaß. Lag in der Vergangenheit der wöchentliche Schnitt bei 11 Anmeldungen, so hatten wir hier am ersten Tag mehr als die doppelte Zahl an Anmeldungen und in diesem Tempo ging es die nächsten Tage weiter.
Damit war auch schnell der Gewinner (1.500. Abo) ermittelt. Leider ist die Gewinnerin verreist und so konnten wir uns noch nicht die Genehmigung einholen ihren Namen hier veröffentlichen zu dürfen. Soviel sei nur verraten: Sie arbeitet bei einem bekannten Reiseveranstalter mit Sitz in Kiel. Angesichts des großen Andrangs werden die BBBs unter allen Anmeldungen noch einige kleinere Preise auslosen. Mehr dazu in der nächsten Ausgabe der BBBs.
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