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01.09.2003 Neue Kataloge und gute Absichten

Die neuen Kataloge der Reiseveranstalter sind erschienen, mit tollen Preisen und der "Drohung" es gibt kein Last Minute-Geschäft.
Kommentar Karl Born:
"Same procedure as every year", mit diesem Kult-Sketch wird man jedes Jahr im TV-Silvester-Programm gequält und wenn die Reiseveranstalter ihre Erklärungen zum Last Minute-Geschäft abgeben. Dabei ist der Saisonablauf allgemein bekannt, er umfasst 10 Phasen. 1.Phase: Wir sind billiger geworden 2.Phase: Wir werden stärker wachsen als der Markt 3.Phase: Wir haben die Kapazitäten reduziert, es wird kein Last Minute geben 4.Phase: Weihnachten ist schon knapp 5.Phase. Das wenige Last Minute, das im Markt ist, ist gut kalkuliert 6.Phase. Es gibt einige Löcher, da müssen wir mit den Wölfen heulen 7.Phase. Die Last Minute-Angebote der Konkurrenz sind unverständlich 8.Phase: Wir haben attraktive Sonderangebote 9.Phase: Es wird ein Last Minute-Rekordjahr werden 10.Phase: Wir haben weniger verloren als der Markt Merke: Irren ist menschlich. Aber wenn Du den Radiergummi vor dem Bleistift aufbrauchst, übertreibst Du.
Themenverwandte "bissige" Bemerkungen
24.2.2003 ITB 2003: Zehn wichtige Regeln für alle, die dabei sein wollen 25.08.2003 Wer sich in Gefahr begibt, kann für den "Kick" auch etwas zahlen

Nach dem glücklichen Ende des Geisel-Dramas in der Wüste fordern Politiker, dass die befreiten Geiseln für ihre Rettung zahlen sollen. Über Umwege soll die Bundesregierung knapp fünf Millionen Euro an die Entführer gezahlt haben.
Kommentar Karl Born:
Abseits der „ausgetretenen Touristenpfaden“ reisen, echte Abenteuer erleben, auf keinerlei fremde Hilfe angewiesen sein und zuhause über die „dummen“ Pauschaltouristen lästern, so stellt sich der Traum des Abenteuer-Individualtouristen dar. Wenn es schief geht, sieht die Welt gleich anders aus. Dann wird laut um Hilfe gerufen und andere müssen die Rechnung bezahlen. Fast zufällig (?) kennt man das Strickmuster aus dem Wirtschaftsteil der Zeitung: Gewinne gehören den Anteilseigner, Verluste sollen sozialisiert werden. In beiden Fällen zahlen jene, über die gelästert wird, die Rechnung für jene, die vorher „die Dicken machen“.
Für schwerverletzte Urlauber (unabhängig ob krankheits- oder unfallbedingt) besteht die Möglichkeit eine Rückholversicherung abzuschließen. Den Abschluss einer solchen Versicherung macht man nicht davon abhängig, ob das Zielgebiet als besonders unfallträchtig vom Auswärtigen Amt eingestuft wird. Wer keine Versicherung abgeschlossen hat und trotzdem nach Hause will, zahlt im nach hinein aus der eigenen Tasche. Umso mehr muss diese Vorsorge gelten, wenn man mit Vorsatz in gefährdete Gebiete reist.
Wobei die Frage in welcher Höhe die Betroffenen in Anspruch genommen werden sollen, nicht umfassend das Problem löst. Wichtiger wäre, damit etwas mehr Druck auszuüben, sorgsamer mit der Auswahl dieser Art Reisen umzugehen. Es ist eben nicht so, dass hier jeder „sein eigenes“ Risiko trägt: Erstens, der Schrei nach dem Staat um Hilfe kommt schnell (siehe oben). Zweitens, die Überschrift „Touristen entführt“, lässt auch manchen Urlauber darüber nachdenken, ob er jetzt noch gefahrlos seinen Mallorca-Urlaub buchen kann. Drittens, die gezahlten fünf Mio. Euro sind ein schönes Startkapital für einen noch größeren terroristischen Akt.
Wie schon so oft an dieser Stelle erwähnt, Sicherheit ist ein Thema, das die Anbieter von Pauschalreisen noch viel positiver argumentieren könnten.
18.08.2003 Deutschland-Allergie: Eine Chance für die Reiseveranstalter

Ein in Florida lebender 64-jähriger Rentner und Sozialhilfeempfänger gewann einen Prozess vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Danach muss das niedersächsische Landessozialamt ihm weiterhin seine monatlich 875 $ teure Wohnung in Miami Beach bezahlen. Begründung: Ein Psychiater hatte ihm bescheinigt, dass ihm ein Leben in Deutschland nicht mehr zumutbar sei ("Deutschland-Allergie" lt. Spiegel online vom 15.8.2003). Einzige Auflage: Er muss sich innerhalb von sechs Monaten eine billigere Wohnung suchen. "Strandnähe" sei nicht unbedingt geboten, so das Oberverwaltungsgericht (OVG 4 ME 310/03).
Kommentar Karl Born:
Urlaub in Deutschland ist in diesem "Jahrhundertsommer" der Renner schlechthin. Als absoluter Trendsetter, hatte als Erster unser Kanzler Gerhard Schröder seinen Urlaub von Italien in das besonders sonnige Hannover verlegt und damit einen wahren Run auf Hannover-Urlaub ausgelöst. Wer in Hannover keine Bleibe mehr bekam, reiste notgedrungen weiter an die Nord- und Ostsee. "Alles voll" meldeten daraufhin die deutschen Küsten-Hoteliers. Kurz vor Schluss ihrer Amtszeit kann damit die Chefin der DZT, Ursula Schörcher, ein Rekordjahr verbuchen und die Verantwortlichen für das Produktmanagement Deutschland bei den großen Reiseveranstaltern legen ebenfalls Zahlen hin, dass die Kollegen der Produktmanagements für südliche Destinationen und Ferndestinationen vor Neid erblassen.
Aber, das große Geld verdienen die Reiseveranstalter mit Deutschland-Urlaub leider nicht. Geld wird verdient, wenn die eigenen oder fix angemieteten Hotels und Flugzeuge ausgelastet werden. Jedoch, was Auslandsurlaub betrifft, jagte zuletzt eine schlechte Nachricht die andere. Das könnte sich ändern, wenn die leidgeprüften Reiseveranstalter innovative Konsequenzen aus dem obigen Urteil ziehen. Denn selbst das Verwaltungsgericht Hannover hatte dem Grundsatz nach, den Anspruch des Rentners anerkannt, war nur nicht bereit gewesen mehr als 600 $ zu zahlen (Az: 7 B2568/03)!!
Im neuen Geschäftsfeld der Veranstalter für "Deutschland-Allergiker" könnte erstens eine neue Käuferschicht erschlossen werden und zweitens (auch als Konsequenz aus dem Urteil) alles angeboten werden, was als "strandfern" nicht ohne weiteres an den vollzahlenden Urlauber zu verkaufen ist. Zuerst sollte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, ob es nicht auch zeitlich partielle Deutschland-Allergiker gibt, denen man ein Angebot für zwei oder drei Wochen machen kann, bis der Allergieanfall vorüber ist. Damit könnte man den Anteil der Last Minute-Angebote reduzieren. Für den klassischen "Dauer-Allergiker" könnten die Angebote aus dem Unternehmensbereich Timesharing kommen.
Natürlich würde dies zu einer zusätzlichen Belastung der Sozialkassen führen. Aber "Sozialhilfegesetz ist Sozialhilfegesetz", meinten zumindest die Lüneburger Richter (o.g. Rentner bekam die Unterstützung mit dem niedrigeren Betrag immerhin schon seit einem Jahrzehnt). Als teilweise Gegenfinanzierung könnte man die klassischen "Melkkühe" der Nation heranziehen: Spritpreis und Zigarettenpreis hoch. Autofahren und Rauchen für Deutschland-Allergiker!
PS.: Irgendwie verspürt der Autor auch schon ein leicht ansteigendes Kribbeln. Laut Ärztebuch beginnen so Allergieanfälle gegen Oberverwaltungsrichter und Psychiater.
10.08.2003 Die WestLB oder "wer will an der Touristik teilhaben"?

Die WestLB will spätestens im Frühjahr 2004 ihre Anteile an der TUI verkaufen. Gerüchteweise denken auch KarstadtQuelle und Lufthansa über ihre Beteiligungen an Thomas Cook nach.
Kommentar Karl Born:
Die WestLb und ihre Beteiligungen, das sind nicht immer Erfolgsgeschichten. Nicht von ungefähr wird in NRW gespottet, das Kürzel "LB" wuerde nicht für Landesbank, sondern für "leidende Beteiligungen" stehen. Leider gilt dies auch für das touristische Engagement. Als die WestLB 1993 in einer für Juristen historischen Aufsichtsratssitzung den indirekten Einstieg in die TUI schaffte, gab es namhafte Kritiker, die mehr als sarkastisch auf Parallelen zur LTU hinwiesen und weitere Parallelen vorhersagten: Auf dem Zenit der Firma mit viel Geld einsteigen, nach wenigen Jahren mit Verlust wieder aussteigen, zwischendurch hoher Verschleiss an Geschäftsführer/Vorständen und am Ende quälende Suche nach neuen Teilhabern.
Spätestens nach den finanziellen Problemen mit Boxclever (wofür steht hier eigentlich clever? fuer Robin Saunders?) denkt die WestLB neu über ihre Beteiligungspolitik nach. Erstaunlich die bisherige Affinität zu britischen Beteiligungen. Da war neben anderen die Minibeteiligung an Thomas Cook/UK. die schwer nachvollziehbar war, später in die TUI eingefügt, von der TUI hochgepäppelt, an C&N verkauft und von den Managern aus Oberursel dann (weitgehend) saniert wurde. Ähnlich überraschend war, dass ausgerechnet eine deutsche Bank, nachdem angeblich alle britischen Banken verzichtet hatten, die Finanzierung des neuen Londoner Wembley-Stadions übernahm. Die BBBs hatten am 6.5.2002 [Link] ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, welche negative Verbindung mit diesem Stadion jeden "echten deutschen Fussball-Fan" belastet. Aber wer weiss, einmal um die Ecke gedacht, könnte ein Flop der WestLB auch hier, so etwas wie eine späte Rache fuer 1966 sein.
Zu einer echten Belastung fuer den Kurs der TUI-Aktie wird die frühe Ankündigung eines definitiven Verkaufs des TUI-Anteils jedenfalls werden, da helfen auch aktuell bessere Buchungszahlen wenig dagegen.
Nur als unbestätigtes Geruecht hört man, dass KarstadtQuelle bei Thomas Cook aussteigen möchte um den WestLB-Anteil an TUI zu übernehmen. Karstadt und Quelle wieder als Anteilseigner bei TUI, was wäre vergleichsweise wie "Sportschau wieder im Ersten": Shareholder is coming home.
Ob Lufthansa den KarstadtQuelle-Anteil übernehmen würde, sei -ebenfalls wieder gerüchteweise- fraglich. Das Hauptinteresse der nationalen Airline würde mehr auf der Fluggesellschaft, sprich der früheren Condor, liegen, die inzwischen ihre Flugzeuge aber in Thomas Cook-Farben ummalte. Auf den Werbespot darf man gespannt sein, wie Lufthansa es angehen würde "160 Jahre touristische Erfahrung" wieder heraus- und "fliegerische Erfahrung" hineinzunehmen. So richtig interessant hat diese Überlegung vor wenigen Tagen die FAZ gemacht, hinter der offensichtlich nicht nur "kluge Köpfe" sondern auch aufmerksame Rechercheure zu finden sind. In einem Beitrag mit der Überschrift "Das Geheimnis der letzten Condor-Flugzeuge" (wie aufregend) wurde darauf aufmerksam gemacht, dass entgegen landläufiger Meinung, eben nicht alle ex-Condor-Flugzeuge in Thomas Cook-Farben umgemalt seien, sondern einige Flugzeuge immer noch "fröhlich" im altvertrauten Condor-Design durch die Lüfte fliegen. Honi soit qui mal y pense, aber ein paar Euros fürs Ummalen würde die Lufthansa schon sparen. 04.08.2003 Reisezeiten

Der Entwurf einer EU-Verordnung sieht vor, dass Tiere nicht länger als neun Stunden transportiert werden dürfen. Welche Verordnung kommt als nächste?
Kommentar Karl Born:
Diese EU-Verordnung ist bislang auf wenig Protest gestossen. Aber was wird sein, wenn irgendein/e Kommissar/in entdeckt, dass es Fernstreckenflüge gibt, die noch länger dauern?
Auch das Thema Ferienbeginn auf den Autobahnen wäre doch ein lohnendes EU-Thema, wenn die sog. Individualtouristen sich alle gleichzeitig auf den Weg machen und in der Nähe von Würzburg oder Nürnberg oder anderen ADAC-bekannten Orten ihren Staufetischismus in kilometerlangen Versammlungen ausleben.
So ein Stau schreit doch direkt nach einer EU-Regelung: Wo und wie dürfen Staus gebildet werden, freier Stauzugang für in- und auslaendische Fahrzeuge (sog. Diskriminierungsverbot), zulässige Höchsttemperatur im Fahrzeug, ab wann müssen Getränke gereicht werden?
Besonders heftig wird schon darüber diskutiert, ob unser Verkehrsminister Stolpe eine Stau-Maut einführen darf oder ob man diese Aufgabe lieber einem Experten übertragen soll.
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