Das Kartellamt bei den Ferienfliegern – Alles schon mal da gewesen | 20.6.2005 (Prof. Karl Born)20.6.2005: Das Kartellamt bei den Ferienfliegern – Alles schon mal da gewesen

Das Bundeskartellamt hat die Büros mehrerer Touristikkonzerne und Ferienfluggesellschaften durchsuchen lassen (u.a. lt. Spiegel online vom 14.6.). Der Vorwurf lautet: Absprache bei der Kündigung der Agenturverträge mit den Reisebüros. Eine ähnliche Aktion des Kartellamtes gab es schon einmal im Jahre 1991. Vorwurf damals: Absprache bei der Festsetzung der Treibstoffkostenzuschläge. Im folgenden Prozess, über den sich bis heute einige Anekdoten erhalten haben, wurden die Verantwortlichen der Charterfluggesellschaften und der Reiseveranstalter zu Geldbußen verurteilt.
Kommentar Karl Born:
Für BBBs kam die Aktion des Kartellamtes diesmal nicht überraschend. Zu deutlich wurde in den entsprechenden Fachzeitschriften über Gespräche bei den Ferienfluggesellschaften einerseits und den Vertretern der Reisebüros andererseits berichtet. So hatte Condor-Chef Teckentrup öffentlich dazu aufgefordert, der Branchenführer möge doch vorangehen (angeblich habe er Air Berlin gemeint, aber Hapagfly fühlte sich angesprochen). Letztlich hatte wohl der Bericht über eine gemeinsame Sitzung dreier Airline-Chefs mit den DRV-Vertretern den Anstoß für das Vorgehen des Kartellamtes gegeben.
Ähnlich war die Situation 1991. Nach einer gemeinsamen (nicht-öffentlichen!) Sitzung der Verkaufschefs der Charterfluggesellschaften mit den Flugeinkaufschefs der Reiseveranstalter unter dem Dach des DRV, beklagte sich der damalige Geschäftsführer der Condor in einem Interview mit der Fachzeitschrift Touristik Report „die notwendige Preiserhöhung der Charterfluggesellschaften sei von dem gemeinsamen Block der Reiseveranstalter ausgebremst worden“. Das war die Vorlage für das Kartellamt schlechthin. Denn, das mussten die Nicht-Rechtsexperten erst lernen, für einen Verstoß gegen das Kartellgesetz kommt es nur auf die gemeinsame Absprache an, ob daraus für andere ein Nachteil entsteht oder nicht, ist dabei von geringerer Bedeutung. Deshalb verstanden vor allem die Verantwortlichen auf der Reiseveranstalterseite die Welt nicht mehr. „Statt einen Orden zu erhalten“, weil sie eine Preiserhöhung zu Lasten der Verbraucher verhindert hatten, fanden sie sich vor den Schranken des Berliner Gerichtes wieder.
Der Prozess, unglücklicherweise für die Zeit der ITB terminiert, fand ohne größeres Publikumsinteresse statt (was später viele aus der Branche bereuten). Den Vorsitz führte eine zierliche Richterin, die offensichtlich Gefallen daran fand, die anwesende Managergilde nach ihrer Regie tanzen zu lassen. Die Angeklagten „parierten“ weitgehend, denn sie wollten während der ITB-Zeit von ihrer Präsenz vor Gericht entbunden werden. Nur Germania-Chef Dr. Bischoff beharrte laut auf „seiner Unschuld“ und „belehrte“ zudem die Richterin, dass „Geschäftsführer“ keine korrekte Berufsbezeichnung sei. Zur Strafe musste er als einziger auch am Folgetag vor Gericht erscheinen.
Der als Zeuge geladene damalige Flugeinkaufschef von Neckermann hatte für sich die Stategie beschlossen die Aussage zu verweigern. Selbst auf die Frage nach seinem Arbeitgeber verweigerte er die Aussage. Dies wollte die Richterin auf keinen Fall akzeptieren und konterte mit der Bemerkung: „Dass Sie für Neckermann arbeiten, kann ja wohl nicht gegen Sie verwendet werden“, eine Bemerkung mit Format zum Running-Gag.
In der Sitzungspause trafen sich die Angeklagten zum gemeinsamen Mittagessen und „vertieften sich dabei so sehr in Diskussionen“, dass sie zum Fortgang des Prozesses gerufen werden mussten. Dabei hatten sie „keine Zeit mehr“ die Restaurantrechnung zu bezahlen, die letztlich die allein zurückgebliebene Ehefrau eines Angeklagten begleichen musste. Besagte „Angeklagten-Ehefrau“ wurde später von der Richterin gebeten, den als Zeuge geladenen Condor-Verkaufschef zu suchen, der kurz vor seiner Zeugenvernehmung den Saal verlassen hatte. Ob es stimmt, dass sie ihn aus der Männertoilette holte, konnte nie so genau geklärt werden.
Just for Info: Alle Angeklagten und die entsprechenden Unternehmen wurden zu Geldbußen (nicht Geldstrafen) in unterschiedlicher Höhe verurteilt und haben nach Kenntnisstand der BBB auch alle ihre Geldbuße entrichtet, fühlen sich aber heute noch zu Unrecht verurteilt.
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