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Ein „vergifteter“ Gewinn? | 16.5.2005 (Prof. Karl Born)16.5.2005: Ein „vergifteter“ Gewinn?


Vor wenigen Tagen lag eine scheinbar erfreuliche Mitteilung im Briefkasten. Eine bekannte deutsche Lotteriegesellschaft schickte die Gewinnnachricht: Eine Woche Türkei-Urlaub kostenlos, Hin- und Rückflug mit Onur Air!! Als Insider wirft man eine solche Mitteilung ohne Bedauern in den Papierkorb. Selten wird die Richtigkeit einer Entscheidung so schnell bestätigt: Flugverbot für Onur Air.

Kommentar Karl Born:

Da tun sich deutsche Behörden grundsätzlich nicht leicht, wenn vorbeugend Flugverbote ausgesprochen werden (bevor ein Absturz vorliegt) oder wenn Reisewarnungen ausgesprochen werden (bevor es irgendwo Todesfälle gab).
Umso erfreulicher die Entscheidung des LBA gegen die Onur Air (wenn auch erst im Gefolge der niederländischen Behörden).

Eine Frechheit die Reaktion des Managements der Onur Air mit Beschimpfungen und Unterstellungen gegenüber dem LBA. Wenn man die entsprechenden Piloten-Chats verfolgt, dann weiß man, dass das Verbot nicht aus heiterem Himmel kam. Nur soviel an dieser Stelle: Das Management der Onur Air ist ein Teil des Problems.

Umso wichtiger wäre, dass das LBA die Gründe für diese Entscheidung öffentlich machen würde, damit die potenziellen Kunden diese Entscheidung nachvollziehen könnten. Es ist eine Rechts-Crux, dass Täterschutz höher gewertet wird als vorbeugender Opferschutz

Mit ihrer Reaktion auf diesen Vorgang haben sich die türkischen Behörden keinen Gefallen getan. Mit der versuchten „Erpressung“, deutschen Ersatzflügen keine Landeerlaubnis geben zu wollen, hätten sie nicht nur vielen deutschen Touristen eine Urlaubsverlängerung geschenkt, sondern gleichzeitig dokumentiert, wie weit noch der Weg von Ankara nach Brüssel ist.

Wer Erfahrung mit türkischen Tourismusministern hat, wird sich über die Reaktion des gerade amtierenden Ministers Atilla Koc nicht gewundert haben. Der Türkei werden „Hindernisse in den Weg gelegt, nur weil es bei ein oder zwei Maschinen Pannen gegeben habe“. Da hat er wohl etwas zu früh mit dem Zählen aufgehört.
Kein Grund zur Aufregung. Die „Halbwertzeit“ von türkischen Tourismusministern ist sehr kurz. Selten hat man den gleichen zweimal hintereinander auf der ITB gesehen.

Was das Thema betrifft, ob man vom Zustand eines Flugzeuges auf andere schließen darf, sei an das Dilemma mit der ägyptischen Flash Air erinnern. Ein Flugzeug wurde von den schweizerischen Behörden wegen Sicherheitsmängeln stillgelegt (öffentliche Begründung wurde wegen Datenschutz verweigert), das andere durfte lustig weiterfliegen, bis es von alleine abstürzte (bedauerlicherweise gab es dabei 148 Tote).

Ein paar Bemerkungen zum Schluss:
1. Auf der Homepage der Onur Air ist z.Z. offensichtlich der Klick zu „Über uns“ gesperrt. Kein Problem über andere Wege den Text trotzdem zu lesen. Die sprachliche Qualität des deutschen Textes könnte man wohlwollend als sehr holprig bezeichnen, aber daraus muss man ja keine weitergehenden Schlüsse ziehen.

2. Als potenzieller Urlauber könnte man sich schon Gedanken machen, wenn einige Veranstalter „jedes Mal dabei sind“, wenn Ersatzflugzeuge gesucht werden müssen (jetzt für Onur Air, vorher für Flash Air und so weiter zurück!).

3. Die Veranstalter haben erklärt, dass sie Individualurlauber, die in der Türkei „gestrandet sind“, selbstverständlich auf ihren freien Flugplätzen zurückbefördern wollen. Im Sinne der Werbung für die Pauschalreise, sollte man sich dabei ein paar Tage Zeit lassen!!!


Nachbemerkung, damit obige Kolumne nicht falsch interpretiert wird:
Die Türkei ist ein wunderbares Reiseland und ihre Bewohner liebenswerte Gastgeber. Aber in Sachen Flugsicherheit darf es keinen Spielraum geben. Hoffentlich sehen das die evtl. darüber noch zu entscheidenden Richter genauso.

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